Allgemeine
Geschäftsbedingungen
zur Teilnahme an unserem Partnerprogramm "Partnercash.de"
Partnercash GmbH
Stockern 47
A-
3744 Stockern
nachfolgend partnercash genannt:
1. Rechtsbeziehung:
Partnercash GmbH bietet mit Ihrem
Resellersystem "partnercash.de" dem
Reseller (Webmaster) die Möglichkeit Internetseiten
von Partnercash.de bzw. deren Abrechungssysteme
auf Provisionsbasis zu bewerben. Der Reseller
(Webmaster) stimmt mit Absendung des Anmeldeformulars
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung
einer Frist von zwei Wochen angekündigt.
Sie werden allen Beteiligten per Newsletter und
über das online System zugänglich gemacht.
Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher
Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist,
gelten die neuen Geschäftsbedingungen als
angenommen.
Partnercash behält sich das Recht vor, den
Reseller (Webmaster) von der Teilnahme am Partnerprogramm
auszuschließen. Dies gilt insbesondere in
Fällen von Vertragsverstößen oder
wenn auf einer Seite des Resellers (Webmaster)
Kinderpornographie, Bestialität / Sodomie
(Pornographie mit Tieren), Gewaltdarstellungen,
diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich
Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität
oder Behinderung erscheinen und oder Hyperlinks
auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten
vorhanden sind.
2. Leistungen:
Neben Leistungen wie Promotionmaterial (Designs,
Banner), Promotiontools und Statistik / Abrechung
steht Partnercash folgende Verrechungsformen zur
Verfügung, diese können jedoch jederzeit
ohne Angabe von Gründen geändert werden
oder wegfallen:
2.1 Premiumdienste
2.1.1 Dialer & Voicecall
Partnercash stellt dem Reseller (Webmaster) mehrere
Programme (Dialer) die sich über eine Mehrwertnummer
verbinden zur Verfügung oder Einwahldienste
bei denen der User selbst via Telefon (Voicecall)
eine Mehrwertnummer wählt und damit seine
Nutzung der Inhalte bezahlt. Mit diesen Programmen
haben User die Möglichkeit in die kostenpflichtigen
Mitgliedsbereiche der Webseiten von Partnercash
einzusehen. Die Abrechung für den Internetuser
erfolgt mittels sekundengenauer Abrechung nach
den jeweils definierten Tarifen.
2.1.2 SMS-Zahlung
Partnercash stellt dem Reseller (Webmaster) die
Möglichkeit zur Verfügung Seiten zu
bewerben auf denen der User mittels Premium-SMS
ein Zeitguthaben oder eine Mitgliedszeitraum kaufen
kann!
2.2 Kreditkarten, Lastschrift, Paysafecard
Für die Verrechnung mittels Kreditkarte,
Lastschrift, Paysafecard stellt das System von
Partnercash zwei unterschiedliche Möglichkeiten
bereit. Zum einen können die kostenpflichtigen
Mitgliederbereiche auf Minutenbasis (Coins) abgerechnet
werden, zum anderen auch über fixe Pauschalbeträge
die im Abosystem im definierten Zeitraum immer
wieder gebucht werden bis der User/Kunde eine
ordentliche Kündigung durchführt, die
Verrechnung ist jedoch auch als Einzelkauf möglich.
3. Provision:
3.1 Allgemeines
Partnercash erstellt für den Reseller (Webmaster)
eine monatliche Abrechung die im Mitgliederbereich
ersichtlich ist, und führt die Auszahlung
der Vergütung an den Reseller (Webmaster)
durch. Partnercash wird die Vergütung spätestens
am 20. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden
Monat an den Reseller (Webmaster) auszahlen, sofern
die Vergütung des für den abzurechnenden
Berichtsmonat von A Lifestyle Handels- & UnterhaltungsGmbH
für Dialer- und Burani Treuhand & Verwaltungs
AG (swisspay24.com) sowie Afendis AG für
Kreditkarten- / Lastschrift- / Paysafecardverrechung
und Vergütungen weiterer Abrechnungspartner
zu unserem Gunsten überwiesen wurde und soweit
die Provision mindestens 50 Euro netto beträgt,
es sei den der Reseller hat selbst ein höheres
Limit in seinen Einstellungen gewählt.
Beträgt sie weniger als 50 Euro netto oder
weniger als das selbst gewählte Auszahlungslimit,
wird Partnercash die Vergütung des Resellers
(Webmaster) erst in dem Monat zum genannten Zeitpunkt
auszahlen, in dem alle nicht ausgezahlten Vergütungen
des Resellers (Webmaster) kumuliert mindestens
50 Euro netto oder das selbst gewählte Limit
betragen. Fällt der 20. Tag auf ein Wochenende
oder einen Feiertag kann die Auszahlung auch an
dem nächstfolgenden Werktag erfolgen!
Für jede Auszahlung erstellt Partnercash
eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung
entsprechende Gutschrift. Das Guthaben wird abzüglich
der Überweisungs- bzw. Scheckgebühren
unverzinst an den Reseller (Webmaster) ausbezahlt.
3.2 Premiumdienst-Provision
Die Höhe der Provision für Premiumdienste
ist landesabhängig. Die Netto-Auszahlungsbeträge
ohne Abzug können der Auszahlungstabelle
entnommen werden. Dialer Einnahmen können
im Resellerbereich in Echtzeit überprüft
werden.
3.3 Provision für Kreditkarten-, Lastschrift-,
Paysafecardbuchungen
Die Höhe der Provision für Kreditkarten-,
Lastschrift-, Paysafecardbuchungen ist je nach
Angebot unterschiedlich und kann der Auszahlungstabelle
entnommen werden. Für etwaige Aboverlängerungen
erhalten Sie natürlich immer wieder diesen
Betrag gutgeschrieben. Einnahmen durch diese Zahlungsmöglichkeiten
werden Ihnen in Echtzeit gutgeschrieben und können
im Resellerbereich eingesehen werden. Alle Beträge
sind Netto und die jeweils anfallenden zu berücksichtigenden
Spesen sind der Spesentabelle (Link auf der Auszahlungstabelle)
zu entnehmen!
3.4 Vermittlungsprovision
Für die Vermittlung von neuen Partnern werden
dem Reseller (Webmaster) 10% der vom Webmaster
nach dem Standardprovisions-Satz errechneten Umsätze
gut geschrieben und natürlich mit der Monatsabrechnung
ausbezahlt. Es ist strengstens verboten weitere
Accounts anzumelden mit dem Ziel sich selbst oder
bestehende Partner zu werben. Anders gesagt, alle
Neugeworbenen Partner müssen unbedingt Personen,
Firmen oder Gesellschaften sein, die noch keine
Partner von Partnercash sind.
Sollten Sie gegen diese Regel verstoßen,
dann wird Ihr Account mit sofortiger Wirkung,
und ohne vorherige Ankündigung permanent
gesperrt oder die WerberID zurückgesetzt.
Alle noch nicht ausbezahlten Vermittlungsprovisionen
sind selbstverständlich ungültig und
werden gelöscht. Ihre letzte Auszahlung wird
nur die Dialer-, Abo- und Coinprovisionen umfassen.
3.5 Provisions-Versteuerung
Der Reseller (Webmaster) ist verpflichtet, die
erhaltenen Provisions-Zahlungen ordnungsgemäß
zu versteuern.
3.5 Bonussystem – Partnerpoints
Seitens Partnercash werden für generierte
Umsätze zusätzliche Partnerpoints vergeben,
die Vergabe erfolgt auf Basis des jeweiligen Angebots
und wird basierend auf dem Standard Provisionssatz
ermittelt außer dies wurde im jeweiligen
Angebot anders definiert!
3.6 Gebührenregelung
Alle anfallenden Gebühren wie zum Beispiel
Stornogebühren, Transaktionsspesen oder Überweisungsgebühren
trägt der Reseller (Webmaster) selbst je
nach Angebot voll oder anteilig nach der Höhe
seines Provisionssatzes oder dem definierten Satz
pro Angebot. Partnercash wird den Reseller (Webmaster)
über die Höhe der Gebühren jedoch
in jedem Fall klar in Ihren Spesen und/oder Auszahlungstabellen
aufmerksam machen!
4. Haftung
4.1 Haftung des Resellers (Webmaster)
Der Reseller (Webmaster) ist alleine für
den Betrieb und den Inhalt der eigenen Internetseiten
verantwortlich. Der Reseller (Webmaster) verpflichtet
sich insbesondere, die eigenen Internetseiten
von jedem gesetzwidrigen, sonst Rechtsverletzenden
oder anstößigen Inhalt freizuhalten.
Der Reseller (Webmaster) hält Partnercash
hinsichtlich aller Ansprüche, die gegen Partnercash
wegen der Art des Betriebs oder des Inhaltes der
eigenen Internetseiten des Resellers (Webmaster)
geltend gemacht werden, vollkommen schad- und
klaglos. Dies gilt insbesondere für die Vermarktung
der Seiten des Resellers (Webmaster).
Für die in der Bewerbung gemachten Aussagen
trägt ausschließlich der Reseller (Webmaster)
die Verantwortung. Der Reseller (Webmaster) versichert,
mit den gemachten Angaben zur Person und Adresse
identisch und nach den Gesetzen seines Landes
volljährig und voll geschäftsfähig
zu sein.
Die Zugangsdaten zum Partnersystem sind streng
vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte
oder Veröffentlichung ist untersagt.
Die zur Verfügung gestellten Werbegrafiken
und Linkcodes sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen nur in unveränderter Form
und nur zur Bewerbung der an das Partnerprogramm
angeschlossenen Webseiten verwendet werden. Jede
missbräuchliche Verwendung zieht strafrechtliche
Konsequenzen nach sich.
Partnercash stellt klar, das jegliche Werbeaktivitäten
des Resellers (Webmaster) ausschließlich
als dessen eigene Maßnahmen angesehen werden.
Partnercash wird daher jegliche unerwünschten
Werbemaßnahmen oder sonstige Aktivitäten
des Resellers (Webmaster) gegenüber Dritten
in keinem Fall unterstützen, gutheißen,
fördern oder sonst wie zu eigen machen. Solche
Maßnahmen sind ausschließlich eigene
zum Aktionsbereich des Resellers (Webmaster) gehörende
Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf unerwünschte Werbemaßnahmen oder
sonstige Aktivitäten des Resellers (Webmaster)
gegenüber Dritten, die von diesem mit Hilfe
technischer und elektronischer Unterstützung
und ohne die Kenntnis von Partnercash durchgeführt
werden (Spamming, Flaming, Mail-Bombing). Der
Reseller stellt daher Partnercash GmbH von allen Nachteilen frei, die
Ihr durch eine Inanspruchnahme von Dritten wegen
schädigender Handlungen des Resellers (Webmaster)
- gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig
- entstehen können.
4.2 Haftung von Partnercash
Partnercash betreibt seine Internetseiten im Rahmen
der technischen Möglichkeiten. Partnercash
leistet allerdings keine Gewähr, dass seine
Seiten oder die dem Partner zur Verfügung
gestellten Tools, Abrechungsmethoden oder Promotionmaterial
dauernd störungs- und unterbrechungsfrei
funktionieren.
Von Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
abgesehen, ist jede Haftung von Partnercash, einschließlich
der für Schadenersatz, ausgeschlossen. In
diesem Sinne ausgeschlossen ist insbesondere auch
die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare
Schäden und Verluste, einschließlich
des entgangenen Gewinns. Soweit zulässig
ist die Haftung von Partnercash mit € 100
betraglich begrenzt.
Des Weiteren distanziert sich Partnercash von
Haftungsansprüchen die durch seine angeschlossenen Abrechungspartner
entstanden
sind.
4.3. Unlautere Werbung ("Spam")
a. Strengstens untersagt ist das Versenden unlauterer
Werbung in Newsgroups, Email Sendungen, SMS, Fax
oder Post sowie über sonstige Telekommunikations-Mittel.
b. Als unlautere Werbung sind solche Nachrichten
anzusehen, bei denen die Identität des Absenders
oder die tatsächliche Absender-Adresse bewusst
verfälscht oder verheimlicht wird, oder Nachrichten
an Empfänger, die keine ausdrückliche
Einwilligung zum Empfang der Nachrichten gegeben
haben sowie Nachrichten, bei denen dem Empfänger
keine oder nur unter erschwerten Bedingungen die
Möglichkeit zur Abbestellung derselben gegeben
wird.
c. sollte Partnercash Kenntnis über den
Versand von unlauterer Werbung erhalten, oder
von Dritten über den Versand unlauterer Werbung
in Kenntnis gesetzt werden, gestattet der Reseller(Webmaster)
Partnercash die Herausgabe aller personenbezogenen
Daten an die Ermittlungsbehörden aufgrund
richterlicher Anordnung sowie an denjenigen der
behauptet, Empfänger der unlauteren Werbung
zu sein!
In solchen Fällen verfallen alle Ansprüche
gegen Partnercash sofort! Partnercash behält
sich in einem derartigen Fall das Recht vor, für
jeden Fall der Versendung von unlauterer Werbung
eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.000
einzufordern und selbst rechtliche Schritte gegen
den jeweiligen Reseller (Webmaster) einzuleiten,
sowie den Webmaster für das Angebot für
das unlautere Werbung betrieben wurde auf unbeschränkte
Zeit zu sperren!
d. Den Verdacht der Versendung unlauterer Werbung
kann der Reseller (Webmaster) nur durch Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber
Partnercash beseitigen. Diese eidesstattliche
Versicherung muss Partnercash binnen 14 Werktagen
nach Anforderung durch Partnercash im Original
vorliegen. Darin muss der Reseller (Webmaster)
an Eides statt versichern, selbst nicht der Versender
der unlauteren Werbung zu sein und auch keine
dritten Personen oder Unternehmen mit der Versendung
von unlauterer Werbung beauftragt zu haben.
5. Verfügbarkeit
Wir behalten uns vor, den Service von Partnercash
ohne Nennung von Gründen jederzeit einzustellen
und ohne Nennung von Gründen das Erscheinungsbild
von Partnercash zu verändern. Die Internetseiten
von Partnercash und unsere Dienstleistungen werden
ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf Verfügbarkeit,
Richtigkeit und Vollständigkeit gewährt.
Ein Anspruch auf Zugang zu Partnercash besteht
nicht. Partnercash kann wegen technischer Änderungen
an dem Server, Wechsel des Providers, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten sowie in Fällen
höherer Gewalt oder aus anderen Gründen
nicht verfügbar sein, ohne das dem Reseller
(Webmaster) hieraus Ansprüche gegen Partnercash
erwachsen.
6. Laufzeit / Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
und kann jederzeit ohne Frist beendet werden.
Die Kündigung hat schriftlich mittels Email,
FAX oder Brief zu erfolgen. Mit Beendigung dieser
Vereinbarung erlöschen sämtliche nach
dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte
des Resellers (Webmaster) an den von Partnercash
zur Verfügung gestellten Mitteilungen und
Darstellungen. Der Reseller wird sämtliche
technische Vorkehrungen treffen, dass mit der
Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Links
zwischen den Internetseiten des Resellers und
der von Partnercash mehr bestehen. Des Weiteren
darf kein Promotionmaterial wie Internetseiten,
Banner und dergleichen von Partnercash verwendet
werden. Nachteile die dem Reseller (Webmaster)
als Folge der Auflösung des Vertragsverhältnisses
entstehen, berechtigen ihn nicht, von Partnercash
Schadenersatz zu fordern. Überhaupt ist der
Reseller (Webmaster) weder nach ordentlicher Kündigung
noch nach vorzeitiger Auflösung des Vertrages
aus wichtigem Grund berechtigt, Entschädigungs-
oder Ausgleichsansprüche welcher Art auch
immer zu fordern.
7. Datenschutz
Partnercash speichert alle Daten des Kunden während
der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich
ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und
nutzen Partnercash auch zur Beratung seiner Kunden,
zur Werbung und zur Marktforschung für eigene
Zwecke und für Kooperationsprojekte mit anderen
Partnern und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner
Telekommunikationsleistungen. Partnercash wird
dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
Der Partner (Reseller, Webmaster) hat keinerlei
Anspruch auf Löschung seiner Daten im System!
Partnercash weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet
werden kann.
Der Reseller (Webmaster) weiß, dass der
Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Kunden aus technischer Sicht einsehen
kann. Auch andere Teilnehmer am Internet können,
trotz unserer sehr guten Sicherheitslösungen
technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der vom Reseller (Webmaster)
ins Internet übermittelten und auf Web-Servern
/ Datenbanken gespeicherten Daten trägt der
Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
8. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein, so soll
das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die
Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken,
um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
möglichst nahe kommt.
9. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist
das in Österreich gelegene Bezirksgericht
3580 Horn bzw. bei Entfall, das an dessen Stelle
tretende österreichische sachlich zuständige
Gericht, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute
sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw.
seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland
verlegt. Partnercash ist berechtigt, auch an dem
allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
Stockern, am 18.08.2003
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